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§ 1 Gegenstand

Für den Mietvertrag des möblierten Apartments zum vorübergehenden Gebrauch in Berlin gelten zwischen Mieter und Vermieter ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen.


§ 2 Vertragsabschluss

Der Mieter hat mit der Reservierungsanfrage bzw. Buchung an den Vermieter noch keinen Anspruch auf Vermietung. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter per Brief, Fax oder E-Mail, d.h. mit der gegenseitigen Vereinbarung des Mietzeitraumes und der für diesen Zeitraum zu zahlenden Miete für das Apartment zustande.


§ 3 Nutzung

3.1.
Die möblierte Wohnung wird ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung als Ferienwohnung bzw. Übergangsunterkunft für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum vermietet. Der Mieter sichert zu, dass er nicht beabsichtigt, seinen Lebensmittelpunkt in die Wohnung zu verlegen. Eine (teil,-)gewerbliche Nutzung der Wohnung durch den Mieter ist nicht gestattet. Die Wohnung wird vermietet zur Nutzung nur mit der angemeldeten und bestätigten Zahl von Personen. Eine Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt, die Annahme weiterer Personen ist nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und ggf. gegen Entrichtung eines dann noch zur vereinbarenden Zuschlag zur Miete zulässig.

3.2.
Der Vermieter stellt die möblierte Wohnung am ersten Tag der vereinbarten Mietzeit ab 14:00 Uhr für die angemeldete und bestätigte Personenzahl dem Mieter zur Verfügung. Bei Vertragsende ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand bis spätestens 10:00 Uhr des letzten Nutzungstages zu übergeben. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit wegen Fortsetzung des Mietgebrauchs durch den Mieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.3.
Die Schlüsselübergabe/-abgabe erfolgt während der Öffnungszeiten des Hotel Taunus, Monbijouplatz 1, 10178 Berlin, d.h. täglich von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Auf Schlüsselübergabe/-abgabe außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten hat der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch, sie werden in der Regel sofern möglich durch das Hotel Taunus für den Mieter organisiert. Frühere bzw. spätere An/Abreisen sind daher vorab mit dem Hotel Taunus am besten telefonisch, persönlich oder per E-Mail gegenseitig zu vereinbaren.

3.4.
Der Mieter übernimmt die möblierte Wohnung im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand mit dem vorhandenen Inventar. Etwaige Mängel oder Schäden bei der Übernahme sind unverzüglich dem Vermieter (Hotel Taunus) zu melden.

3.5.
Der Mieter hat jeden in den Mieträumen auftretenden Schaden unverzüglich dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Vergrößert sich der Schaden infolge der durch die Nichtanzeige unterbliebenen Schadensbeseitigung, so haftet der Mieter uneingeschränkt.
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbedingungen und für alle Beschädigungen des Mietobjekts und seiner Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner, Besucher, usw. schuldhaft verursacht werden. Insbesondere hat der Mieter Verstopfungen der Entwässerungsleitungen zwischen den Abflussstellen und den Anschlussstellen des Hauptrohres selbst zu beseitigen, es sei denn, dass er selbst oder die vorbezeichneten Personen den Schaden nicht verursacht haben. Entsprechendes gilt bei Glasbruch im Bereich der gemieteten Räume.
Kommt der Mieter seiner Schadenspflicht nicht unverzüglich nach, so darf der Vermieter nach Mahnung und Fristsetzung die Schadensbeseitigung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Gefahr im Verzug ist eine Mahnung und Fristsetzung nicht erforderlich.

3.6.
Der Mieter oder ein Mitbewohner, Besucher usw. haben die Mieträume einschl. ihres Inventars samt Anlagen und Einrichtungen (z.B. Installationen, Heiz- und Kocheinrichtungen) schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat insbesondere für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung der Wohnräume zu sorgen. Außerdem verpflichtet er sich, jegliches Ungeziefer unverzüglich zu beseitigen, den Befall sofort dem Vermieter anzuzeigen und nach Befall alle Speisereste in verschlossenen Behältern aufzubewahren. Der Mieter darf in den gemieteten Räumen keine Brenn- und Giftstoffe, Säuren, größere Mengen von verderblichen Abfällen oder Tierfutter u.ä. lagern.
Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer (z.B. Kerzen) sind in den Räumen nicht gestattet. Der Vermieter behält sich vor, bei Missbrauch dieser Vorschrift ein gesondertes Entgelt für die Reinigung, bzw. die Beseitigung von Schäden geltend zu machen.
In der Zeit von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten.

3.7.
Bei jedem Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Türen und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Mieters ist die Wohnung zudem in einem sauberen, aufgeräumten Zustand besenrein mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter zu übergeben.



§ 4 Fälligkeit und Zahlung

4.1.
Die vereinbarte Miete ist abweichend von den gesetzlichen Vorschriften im Voraus zu entrichten. Die Miete ist fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart:
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter eine Anzahlung von 20% der Gesamtmiete zu leisten. Die vorgenannte Anzahlung ist nicht zu leisten, falls der Mieter dem Vermieter eine Kreditkartennummer, deren Verfallsdatum und Sicherheitscode mitteilt. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung der Anzahlung, bzw. Kreditkartendatenmitteilung nicht nach, entfällt sein Anspruch auf Bereitstellung des gebuchten Apartments und der Vertrag gilt als aufgelöst.
Der Restbetrag bzw. bei Kreditkartensicherung der Gesamtbetrag ist spätestens vor der Schlüsselübergabe bar in EURO bzw. unbar per bereits eingegangener Vorabüberweisung oder per EC-/Maestro-karte mit PIN Eingabe oder Kreditkarte (VISA oder Mastercard) an den Vermieter zu zahlen. Bei Mietzeiträumen, die über einen Monat hinausgehen, kann eine davon abweichende Zahlungsregelung wie nachfolgend beschrieben, angewandt werden. Im Falle einer abweichenden Zahlungsvereinbarung unterliegt nur der erste Monat des Mietzeitraumes der vorgenannten Regelung. Die gesamte Mietzahlung eines Folgemonats hat dann jeweils zum 3. Werktag des jeweiligen Folgemonats im Voraus zu erfolgen.

4.2.
Bei Umbuchung oder Stornierung eines Mietvertrages ist eine pauschale Aufwandsentschädigung von 25,- € an den Vermieter durch den Mieter zu zahlen. Bei Stornierung entsteht diese Gebühr zusätzlich zu den vom Vermieter geforderten Rücktrittsgebühren.
Der Mieter erklärt sich einverstanden und verpflichtet sich, im Falle der Umbuchung/Stornierung des Apartments zum vorübergehenden Gebrauch diese vorgenannten Kosten an den Vermieter zu zahlen. Für die Endreinigung und die Erstausstattung mit Handtüchern und Bettwäsche für die angemeldeten Personenzahl zahlt der Mieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 55,- € für das Apartment und Mietzeitraum. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, im Falle des Bezugs einer Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch diese vorgenannten Kosten an den Vermieter zu zahlen.

4.3.
Mietpreisänderungen bis zum Vertragsabschluss sind dem Vermieter vorbehalten. Die Mietpreise verstehen sich, sofern mehrwertsteuerpflichtig, einschl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 5 Meldegesetz

Der Mieter ist verpflichtet, den Erfordernissen des Meldegesetzes Folge zu leisten für eine Mietdauer ab 3 Monaten. Die Meldescheine sind beim Check-In im Hotel auszufüllen.


§ 6 Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages

6.1.
Ohne Angabe von Gründen ist der Mieter jederzeit berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die folgende pauschale Entschädigung an den Vermieter zu zahlen:

Bei Kündigung sind vom Mieter
ab dem 20. Tag vor Mietbeginn 20 %
ab dem 16. Tag vor Mietbeginn 40 %
ab dem 11. Tag vor Mietbeginn 60 %
ab dem 6. Tag vor Mietbeginn 80 %
ab dem 4. Tag vor Mietbeginn 100 %

der vertraglich vereinbarten Miete für die vereinbarte Mietzeit an den Vermieter zu zahlen.
Maßgebend für die Berechnung ist der Eingang einer schriftlichen Kündigungserklärung beim Vermieter.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters nach Mietbeginn verfällt die geleistete Mietzahlung für den Mietzeitraum zugunsten des Vermieters.


§ 7 Haftung

Eine etwaige Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und große Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für Störung infolge höherer Gewalt oder Streiks, für Übermittlungsstörungen in Kommunikationsnetzen sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und wegen entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden und Verluste des Mieters, die Folge eines Einbruchs in das vom Mieter gemietete möblierte Apartment des Vermieters sind. Ggf. andere, weitergehende Schadenersatzansprüche sind auf 5.000 € pro Schadensfall begrenzt und verjähren nach 6 Monaten nach Ende des Mietvertrages.



§ 8 Datenschutz

Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter gewährleistet, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietvertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden (nachfolgend gemeinsam „nutzen“ bezeichnet) und an verbundene Unternehmen weitergeben werden. Soweit der Mieter einer weitergehenden Nutzung durch den Vermieter zustimmt, ist der Mieter berechtigt, diese Zustimmung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an mail@hoteltaunus.com oder in sonstiger Weise zu widerrufen.
Der Vermieter wird Mieterdaten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben. Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter ihn regelmäßig mit aktuellen Angeboten informiert.


§ 9 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Berlin.


§ 10 Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner um eine Lösung, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt, bemühen.


Vermieter:
Hansa Hotel Services Ltd. Hotel Taunus
Monbijouplatz 1
10178 Berlin

Den Inhalt des vorgenannten Vermieter-AGB habe ich zur Kenntnis genommen, erkläre mich damit einverstanden und bestätige dies durch meine Unterschrift.


_________________________ Name des Mieters

__________________________ Mietzeitraum von….bis'

__________________________ Unterschrift

   

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